Allgemeine Geschäftsbedingungen der 3 LINES GmbH
- Wir verpflichten uns zur Durchführung der Programme in Übereinstimmung mit den mit unseren Kunden vereinbarten Zielsetzungen. Der Kunde und der Consultant verpflichten sich, alle Teilnehmer bzw. ggf. den Schulungsleiter über diese Zielsetzungen in Kenntnis zu setzen.
- Wir verpflichten uns, die Teilnehmer persönlich gemäß ihrer tatsächlichen Leistungsfähigkeit zu unterstützen/ zu trainieren/ zu coachen.
- Wir verpflichten uns, praxisorientierte, anspruchsvolle, anregende und die Motivation optimal unterstützende Didaktik für die Teilnehmer einzusetzen.
- Wir verpflichten uns, bezüglich unserer Teilnehmer und Kunden Diskretion zu wahren.
- Wir verpflichten uns, unsere Kunden unter sorgfältiger Wahrung der in Punkt 4 genannten Diskretion über jegliche Umstände zu informieren, die den Erfolg des vereinbarten Programms gefährden könnten.
- Wir verpflichten uns, die vereinbarten Programmtermine strikt einzuhalten, außer in Fällen, die sich unserem Einfluss entziehen, wozu die Erkrankung eines Consultant zählt.
- Unsere Programmunterlagen (Sachverhalte und Aktionskarten etc.) und andere Unterlagen oder Teile derselben dürfen nur mit unserer schriftlichen Zustimmung reproduziert werden.
- Die Anwesenheit am ersten Tag eines Trainings ist zwingend erforderlich, um dem Programm in der jeweiligen Gruppe folgen zu können. Im Falle der Abwesenheit an einem ersten Trainingstag bei einem öffentlichen Training kann sich der Teilnehmer auf ein späteres öffentliches Training anmelden. Bitte beachten Sie die nachstehenden Ummeldungs- und Stornierungsbedingungen für öffentliche Trainings.
- Als Nachweis eines erfolgreichen Abschlusses der Trainingsmaßnahme stellen wir jedem Teilnehmer je nach der Art des absolvierten Trainings gemäß den folgenden Bedingungen ein Zertifikat aus: Im Falle einer Trainingsmaßnahme von höchstens drei Tagen Dauer muss der Teilnehmer an jedem Tag anwesend gewesen sein. Im Falle einer Trainingsmaßnahme von mindestens vier Tagen darf der Teilnehmer maximal einen Tag versäumt haben.
- Der Teilnehmer hat konkrete Ergebnisse in Form eines mündlichen/schriftlichen Berichts erbracht.
- Der Teilnehmer hat sich positiv und aktiv an dem Projekt/Programm beteiligt.
- Der Teilnehmer hat sich in Übereinstimmung mit den gestellten Aufgaben auf das Training vorbereitet.
- Der Teilnehmer bleibt in der Gruppe, in welcher er begonnen hat. Dies bedeutet, dass ein Wechsel zwischen einzelnen Gruppen und das Nachholen versäumter Tage in einer anderen Gruppe nicht gestattet ist.
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Ummeldungsbedingungen für öffentliche Trainings
Teilnehmer, die sich für ein öffentliches Training eingetragen haben, können bis sechs Wochen vor Beginn des Trainingskurses ohne Zusatzkosten in einen anderen Kurs wechseln. Danach ist eine Ummeldung unter folgenden Bedingungen möglich:
100% der Gebühr werden am ersten Tag des Trainings, für den der Teilnehmer ursprünglich angemeldet war, fällig. Für eine Ummeldung berechnen wir 50% der Trainingsgebühr, unter dem Vorbehalt, dass das neue Training, für den sich der Teilnehmer anmeldet, innerhalb eines Jahres nach dem Datum der Ummeldung stattfindet.
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Stornierungsbedingungen für öffentliche Trainings
Im Falle der Stornierung einer Anmeldung werden folgende Gebühren fällig:
- bis acht Wochen vor Beginn des Trainings: 20% der Trainingsgebühr
- zwischen acht und vier Wochen vor Beginn des Trainings: 50% der Trainingsgebühr
- vier Wochen vor einem Schulungstag oder danach: volle Trainingsgebühr
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Bedingungen im Falle von Terminänderungen für Consulting-, Training-. Coachingprogramme
Im Falle einer Terminänderung eines Programms werden folgende Gebühren fällig:
- zwischen acht und vier Wochen vor dem Termin: 50% der Gebühren für den veränderten Termin.
- vier Wochen vor einem vereinbarten Termin oder danach: 100% der Gebühr für den veränderten Termin.
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Stornierungsbedingungen für Consulting, Training, Coaching
Im Falle einer Stornierung eines Programms werden folgende Gebühren fällig:
- bis acht Wochen vor Beginn des Programms: 20% der Gebühren
- zwischen acht und vier Wochen vor Beginn des Programms: 50% der Gebühr
- vier Wochen vor Beginn eines Programms oder danach: 100% Gebühr.
Bei Stornierung eines Programms nach einer vorausgegangenen Verschiebung, fallen immer 100% der Gebühren an.
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Haftung
- Wir übernehmen keine Haftung für Schäden, die von den Teilnehmern oder dem Klienten erlitten und von uns, unserem Personal oder einer dritten Person, die wir zur Erfüllung des Vertrages einbezogen haben, verursacht werden.
- Unbeschadet der Bestimmungen des vorangehenden Abschnitts bezüglich Haftungsausschluss ist unsere Haftung, sofern wir kraft Gerichtsurteil oder aufgrund anderer Umstände – sei es infolge eines Vertrages, für den diese allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten, oder infolge rechtswidriger Handlung – für Schäden haftbar sein sollten, die aus der Erfüllung des betreffenden Vertrages resultieren oder damit verbunden sind, ist diese Haftung auf den Betrag beschränkt, den wir im Rahmen unserer Betriebshaftpflichtversicherung als angemessene Deckungssumme beanspruchen können. Wir haben eine angemessene Betriebshaftpflichtversicherung abgeschlossen.
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Zahlung
Die Zahlung der Gebühr erfolgt komplett spätestens einen Tag vor dem ersten Programmtag für alle Aspekte des gesamten Programms.
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Streitigkeiten
- Für alle Rechtsbeziehungen zwischen dem Kunden und uns ist deutsches Recht maßgeblich.
- Streitigkeiten zwischen dem Kunden und uns unterliegen der ausschließlichen Gerichtsbarkeit des zuständigen Gerichts in Essen, es sei denn, dass wir uns als Kläger oder Antragsteller für die Anrufung des zuständigen Gerichts am Wohnort oder Geschäftssitz des Kunden entscheiden.
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